Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle der Firma Mamiga Fotografie Inh. Marina Maglione (im Folgenden Mamiga Fotografie genannt) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1.2 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Mamiga Fotografie hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden bzw. vorliegen – z.B. Negative, Dia-Positive, Prints (Drucke), elektronische Daten (Bilddateien/Videodateien), usw.


2. Urheberrecht, Nutzungsrecht

2.1 Mamiga Fotografie steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2.2 Die von Mamiga Fotografie hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Sämtliche gewerbliche Nutzungsrechte bedürfen einer auftragsbezogenen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Mamiga Fotografie.

2.3 Überträgt Mamiga Fotografie Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Mamiga Fotografie zustehenden Honorars.

2.5 Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Mamiga Fotografie, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Mamiga Fotografie zum Schadensersatz.

2.6 Die Negative/Rohdateien verbleiben bei Mamiga Fotografie. Eine Herausgabe der Negative/Rohdateien an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Die Negative/Rohdateien werden nur über die Dauer der Auftragfertigstellung bis zum Abgabezeitpunkt und 8 Wochen darüber hinaus archiviert. Sie stellen keine mögliche Kaufsache dar. Es obliegt Mamiga Fotografie, ausgewählte Rohdateien für besondere Zwecke (z.B. ermöglichter Eigenwerbung) freiwillig über einen längeren Zeitraum zu archivieren.

2.7 Überlässt Mamiga Fotografie dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde – zu löschen/zurücksenden. Eine Speicherung/Nutzung der nicht ausgewählten Fotos ist – auch für private Zwecke – nicht erlaubt. Nicht gekaufte Lichtbilder werden mit Rohdateien gleichgesetzt und 8 Wochen nach Abgabe des Auftrages gelöscht.


3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Reklamation

3.1 Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale ohne Erhebung der Umsatzsteuer (§19 Abs. 1 UStG)berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Requisiten, Materialkosten, Studiomieten etc.) sind von Mamiga Fotografie auszuweisen und vom Auftraggeber zu tragen.

3.2 Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Mamiga Fotografie bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder alleiniges Eigentum von Mamiga Fotografie.

3.4 Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen sind ausschließlich schriftlich zu übermitteln. Mamiga Fotografie behält den Vergütungsanspruch für begonnene Arbeiten.


4. Haftung

4.1 Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Mamiga Fotografie für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten und für technische Ausfälle jeglichen Aufnahmeequipments haftet sie – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4.2 Mamiga Fotografie haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder, sondern handelt, wie es im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials möglich ist.

4.3 Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


5. Datenschutz - Aufbewahrung/Löschung personen- und auftragsbezogener Daten/Bilddateien

5.1 Im Zuge der Erteilung bzw. Verwirklichung eines Auftrages werden von Mamiga Fotografie personenbezogene und auftragsbezogene Daten erhoben. Diese Daten werden wie folgt behandelt:
Mamiga Fotografie archiviert sämtliches Bildmaterial lokal und elektronisch für fünf Jahre im Interesse des Auftraggebers. Zudem werden Kontaktdaten mit den auftragsbezogenen Daten des Auftraggebers, sofern nicht widersprochen wurde, für die gleiche Zeit analog aufbewahrt, um eine fehlerlose Zuordnung der Kundendateien zu gewährleisten. Im Sinne der DSGVO liegt ein berechtigtes Interesse vor, um z.B. dem Auftraggeber bei Verlust seines erworbenen Bildmaterials dieses erneut aushändigen zu können.

5.2 Eine Löschung der Auftraggeberdaten/-dateien erfolgt nach fünf Jahren seit Beendigung des Auftrags. Auf ausdrücklichen Wunsch wird der Auftraggeber bezüglich der Löschung vier Wochen im Voraus benachrichtigt. Gemäß der DSGVO kann der Auftraggeber jederzeit eine vorzeitige Löschung seiner personenbezogenen Daten/seines erworbenen Bildmaterials beantragen.

5.3 Mamiga Fotografie verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers an Dritte weiterzugeben.


6. Nebenpflichten

6.1 Der Auftraggeber versichert, dass er Dritte, die ebenfalls im Zuge seines Auftrages abgebildet werden (z.B. Hochzeitsgäste) über die Abbildung durch Fotografien informiert und Mamiga Fotografie jeden Widerspruch eines oder mehrerer Dritter im Voraus mitteilt, um eine Abbildung zu vermeiden. Bei Nichtmitteilen von Widersprüchen geht Mamiga Fotografie von einer erteilten Erlaubnis aus.

6.2 Gibt der Auftraggeber fremde Lichtbilder bei Mamiga Fotografie in Bearbeitung, versichert er, dass er dazu berechtigt ist. Er stellt Mamiga Fotografie von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung der Pflichten und Rechte Dritter beruhen.

6.3 Der Auftraggeber (gewerblich) versichert, dass er an allen Mamiga Fotografie übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

6.4 Der Auftraggeber (gewerblich) verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist Mamiga Fotografie berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

6.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, je nach Auftragsdauer und Entfernung des Auftragsortes eventuell anfallende Reise-, Übernachtungs- und Speisekosten zu übernehmen. Mamiga Fotografie verpflichtet sich, den Auftraggeber über derartige Mehrkosten im Voraus zu informieren.


7. Leistungsstörung, Ausfallhonorar, Widerruf

7.1 Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Mamiga Fotografie nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar für Mamiga Fotografie, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Mamiga Fotografie auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Mamiga Fotografie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

7.2 Der Auftraggeber hat das Recht, den Kaufvertrag oder die Auftragsbestätigung binnen 14 Tagen zu widerrufen. Wird der Auftrag nach dieser Zeit widerrufen, hat Mamiga Fotografie das Recht, eine Ausfall-/Stornierungsgebühr in Höhe von 20% des zu zahlenden Gesamtbetrages einzufordern.

7.3 Wird der Auftrag aus dringenden Gründen von Mamiga Fotografie abgesagt (z.B. Krankheit) und kann nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, steht dem Auftraggeber eine vollständige Erstattung der bis dahin geleisteten Zahlungen (z.B. Anzahlung) zu.


8. Umgang mit Beschwerden

8.1 Im Falle einer Beschwerde geht Mamiga Fotografie wie folgt vor: Nach Kontaktaufnahme durch den Kunden (Email, Telefon etc.) wird sein Anliegen umgehend geprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet.


9. Lieferbestimmungen

9.1 Zulieferungen der Bestellungen erfolgen, sofern nicht anders ausgewiesen, frei Haus. Über den Lieferanten entscheidet Mamiga Fotografie.


10. Veröffentlichung und kommerzielle Nutzung durch Mamiga Fotografie

10.1 Mamiga Fotografie nutzt seine erstellten Lichtbilder für eigene, kommerzielle Zwecke nur mit Erlaubnis des Auftraggebers/der Abgebildeten.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Mamiga Fotografie. Ort des Gerichtsstands ist Göttingen.